AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Armant GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind ebenfalls für alle künftigen Verträge gültig, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Abweichungen davon werden nur anerkannt, wenn diese zuvor schriftlich ausdrücklich bestätigt wurden.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen haben. Auch wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Sämtliche Verträge sowie deren Änderung oder Ergänzung bedürfen der Schriftform.
§ 2 Angebot und Auftragsannahme
(1) Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, abweichende und ergänzende Vereinbarungen sind im Angebot sowie der Auftragsbestätigung schriftlich festzuhalten. Mit Ausnahme von den Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
(2) Für eine Auftragsannahme ist die schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Eine Bestellung kann durch uns bis spätestens 10 Tage nach Zugang angenommen werden. Der Auftraggeber kann die Bestellung widerrufen, wenn bis spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung keine Auftragsbestätigung durch uns vorliegt. Ein späterer Widerruf ist nur in gesonderter Absprache und unter Berücksichtigung der bis dahin angefallenen Kosten möglich.
(3) Irrtümer, die durch mangelhafte Bestellung entstehen, sind durch uns nicht zu vertreten.
(4) Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
(5) Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
(6) Die Tauglichkeitsprüfung unserer Produkte für den konkreten Anwendungsfall obliegt dem Besteller. Eine Haftung diesbezüglich wird unsererseits ausgeschlossen. Beratungen durch unsere Mitarbeiter erfolgen nach besten Wissen und Gewissen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk exklusive Fracht u. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
(2) Zahlungen haben entsprechend der Auftragsbestätigung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist (z.B. 30 Tage) zu erfolgen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe der zum Zeitpunkt üblichen Bankzinsen vor.
(3) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Wir behalten uns das Recht vor noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers infrage stellen und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk, insofern nicht abweichend schriftlich vereinbart.
(2) Von uns genannte Liefertermine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich garantiert, und beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Von uns nicht zu vertretene Lieferverzögerungen, insbesondere durch höhere Gewalt, Streiks oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen bei uns oder unserer Lieferanten, rechtmäßig Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Transportunfälle etc.) verlängern die vereinbarte Lieferfrist dementsprechend. Ein Rücktritt des Käufers oder Schadensersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
§ 5 Erfüllungsort, Gefahr- und Eigentumsübergang, Verpackung
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Firmensitz in 50321 Brühl.
(2) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und dies dem Auftraggeber angezeigt wurde. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber.
(3) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor (Eigentumsvorbehalt). Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen untrennbar verbunden oder verarbeitet, so tritt der Käufer schon jetzt seine (Mit-)Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand uns gegenüber ab. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts sind die Waren durch den Besteller entsprechend dem Warenwert gegenüber Feuer, Diebstahl und sonstigen Schäden zu versichern. Der Nachweis ist auf Wunsch an uns zu erbringen, sämtliche Ansprüche aus dieser Versicherung werden bereits jetzt an uns abgetreten.
(4) Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen.
§ 6 Gewährleistung und Sachmängel
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferungsdatum bzw. Abnahme durch den Besteller. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen.
(3) Reklamationen der Liefermenge bzw. Ausführung haben unverzüglich bei Wareneingang, spätestens jedoch 1 Woche nach Warenannahme, schriftlich zu erfolgen.
(4) Auf unser Verlangen ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges.
(5) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände werden wir unsere Gewährleistungsansprüche ggf. gegen die Hersteller und Lieferanten geltend machen und an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln nur, wenn
a. die gerichtliche Durchsetzung gegen den Hersteller und Lieferanten, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist
b. wir unserer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind
c. unsere Dienstleistung den Mangel zu vertreten hat.
(6) In jedem Fall sind wir berechtigt innerhalb einer angemessenen Frist die Lieferung nachzubessern bzw. zu ersetzen.
(7) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt.
§ 7 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(4) Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Schutzrechte
(1) Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir ggf. Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nicht.
(2) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden und Personenschäden sind auf einen Betrag von EUR 500.000,00 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Verletzt der Auftraggeber fremde Patent- oder Schutzrechte, so haftet dieser für den uns als Lieferanten entstandenen Schaden.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten ausschließlich das Amtsgericht in 50321 Brühl. Jeder von uns geschlossene Vertrag untersteht zudem dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch dann für beide Seiten verbindlich, wenn aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder Vereinbarungen der eine oder andere Bestimmung unwirksam bleiben sollte.